31.10.2019
31.10. + 16.11. + 23.11. – Tanzverbot ab 2 Uhr – gesonderte Öffnungzeiten

Hintergrund sind die, von der bayerischen Landesregierung geänderten Gesetze zum Tanzverbot an „stillen Tagen“. Wir bitten Euch also ab 2 Uhr das Tanzen einzustellen, versorgen Euch aber weiterhin mit leckeren Drinks.

Betroffen sind folgende Veranstaltungen – es gelten an diesen Tagen gesonderte Öffnungszeiten:

31.10.19 – 20 bis 2 Uhr: Die früheste Halloween Nacht der Münchner Clubs pres. Unmuted w/ Almma b2b Statik, Adelante, Kovi, VJ TPS Nostromo

16.11.19 – 18 bis 2 Uhr: Bebetta in Bed w/ Bebetta & Le Palf, Lily Lillemor, VJ Berta Yamini

23.11.19 – 18 bis 2 Uhr: Feierabend w/ Tunnelvisions, Julian Wassermann, Aleke, VJ VAS

 

Stille Tage

Neben den Feiertagen schreiben die Feiertagsgesetze der einzelnen Länder sogenannte „stille Tage“ (in einigen Ländern auch als „stille Feiertage“ bezeichnet) vor, an denen besondere Einschränkungen zu beachten sind, die jedoch von Land zu Land unterschiedlich sind. Am bekanntesten ist wohl das Tanzverbot am Karfreitag, das in fast allen deutschen Ländern Gültigkeit besitzt. In Sachsen und Bayern fallen einige hohe Kirchentage, die nicht gesetzlich arbeitsfrei sind unter den Schutz der stillen Tage, in Sachsen Anhalt außerdem der Reformationstag. Der außer in Sachsen 1995 überall als Feiertag abgeschaffte Buß- und Bettag ist derart geschützt, auch dem Volkstrauertag als staatlich angeordnetem Gedenktag kommt in allen Ländern eine über den regulären Sonntagsschutz hinausgehende Bedeutung zu. Manchmal ist nur die Zeit des Hauptgottesdienstes geschützt, manchmal der ganze Tag und manchmal nur der Nachmittag und der Abend. Genaueres muss im Einzelfall den Feiertagsgesetzen der Länder entnommen werden.