04.05.2021
Meilenstein für Clubkultur

Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, Musikclubs als Anlagen kultureller Zwecke einzustufen.

 

Club-historische Begebenheit im Bundestag: Ein Entschließungsantrag für die Beschlussempfehlung des Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen für das Baulandmobilisierungsgesetz von CDU/CSU und SPD fordert, dass die Bundesregierung die Baunutzungsverordnung dahingehend anpasst, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden.

 

Mehr Informationen gibt es hier: https://www.livemusikkommission.de/meilenstein-bundestag…/