28.03.2018
Do. 29. & Fr. 30.03.18 geschlossen

In Bayern ist der Gründonnerstag und der Karfreitag ein sogenannter stiller Feiertag. Das heißt, dass an diesen Tagen keine Tanzveranstaltungen durchgeführt werden dürfen und laute Musik verboten ist (Tanzverbot). Aus diesem Grund bleiben die Türen des Harry Klein am 29. & 30.03.18 geschlossen.